Sie arbeiten in der mechanischen Werkstätte, beheben Störungen an den Produktionsanlagen und führen Wartungs- sowie Optimierungsarbeiten durch.
Die Verantwortung für die Reparaturarbeiten liegt in Ihren Händen sowie die vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen an den Anlagen des Sägewerks.
Eine direkte Abstimmung erfolgt mit Ihren Kollegen, dem Betriebstechniker und dem Produktionsleiter.
Zudem stellen Sie Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich sicher und sind für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften verantwortlich.
Außerdem sorgen Sie für eine ordnungsgemäße und sichere Ausführung Ihrer Tätigkeiten.
Profil
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Maschinenbautechnik, Metalltechnik, Prozesstechnik, Landmaschinenmechanik oder einem vergleichbaren metallbearbeitenden Beruf.
Sie besitzen gute Schweißkenntnisse sowie erste Erfahrung im Bereich Hydraulik und Pneumatik.
Ein Kran- oder Staplerschein wäre von Vorteil.
Gutes technisches Verständnis und genaues Arbeiten setzen wir voraus.
Sie sind teamfähig, belastbar und haben die Bereitschaft zur 3-Schichtarbeit.
Angebot
Krisensicherer Job
Abwechslungsreiche Tätigkeit
Bruttoentgelt: € 2.996,46 / Monat inkl. Zulagen – mit Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung
Sind Sie bereit für einen energiegeladenen Auftakt Ihrer beruflichen Laufbahn? Bei der WIPA GmbH setzen wir seit über 28 Jahren Maßstäbe in der Karrierewelt und haben zahlreiche individuelle Erfolgsgeschichten geschrieben. Hier steht nicht nur die Arbeit an sich im Fokus, sondern auch eine wahre Leidenschaft für das, was wir tun, und eine geballte Ladung Power!In unserer Unternehmenskultur stehen Vertrauen und Respekt an erster Stelle, Hierarchien sind passé. Gemeinsam sind wir auf einer Welle des Erfolgs, um Großartiges zu erreichen. Ihre kreativen Ideen sind gefragt und Ihre Träume sind unsere treibende Kraft!
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Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.